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BSG, 11.05.1983 - 11 RA 37/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Bestimmte Erkrankungen und besondere Voraussetzungen in § 1237c S 2
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Heilbehandlungsanspruch - Heilbehandlung im Ausland
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 29.04.1980 - S 14 An 68/79
- BSG, 11.05.1983 - 11 RA 37/82
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2005 - L 18 RA 3/03
Rentenversicherung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat zu der nahezu gleichlautenden Vorschrift des § 14c des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) im Urteil vom 11.05.1983 (11 RA 37/82 - SozR 2200 § 1237c Nr. 1 -) ausgeführt, dass dem Versicherungsträger damit nur die Möglichkeit gegeben sei, unter Beteiligung des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) im Wege autonomer Rechtssetzung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde eine Rechtsgrundlage für eine Erbringung von Rehabilitationsleistungen im Ausland zu schaffen, nicht dagegen im Wege des Dispenses im Einzelfall von einer generellen Regelung abzuweichen.Das bedeutet aber, dass unter der "Zulassung von Ausnahmen" nicht die Bewilligung von Maßnahmen im Einzelfall verstanden werden kann, sondern dass hier nur generelle Regelungen gemeint sein können, die ihrerseits die Grundlage für Entscheidungen im Einzelfall bilden (vgl. BSG vom 11.05.1983 - Az.: 11 RA 37/82 - SozR 2200 § 1237c Nr. 1).
- BSG, 22.07.1987 - 1 RA 63/85
Erstattungsanspruch - Fehlen einer Leistungsverpflichtung - Unzuständigkeit eines …
Wie der 11. Senat des BSG in seinem Urteil vom 11. Mai 1983 (BSG SozR 2200 § 1237c Nr. 1 S 1) bereits entschieden hat, ermächtigt diese Vorschrift die Versicherungsträger nicht dazu, nach ihrem Ermessen im Einzelfall von der generellen Regelung des § 14c Satz 1 AVG abzuweichen.